Willkommen bei der Bürgerinitiative Mettenberg e. V.
Grundgesetz Artikel 20a [Umweltschutz] Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Ohne Moos nix los (Hütte bei Heiligkreuztal)
Einen Bericht zur BI-Jahreshauptversammlung 2011 gibt es hier ...