Datenschutzordnung der Bürgerinitiative Mettenberg
zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur e.V.
als Anlage zur Satzung
1. Allgemeine Grundsätze
Die
Erhebung,
Verarbeitung
und
Nutzung
von
personenbezogenen
Daten
erfolgt
im
Verein
nach
den
Richtlinien
der
EU-weiten
Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO)
sowie
des
gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG).
Die
Konformität
zum
Datenschutz
im
Umgang
mit
personenbezogenen
Daten
im
Verein
wird
insbesondere
durch
ein
Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
2. Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten
Mit
dem
Beitritt
eines
Mitglieds
zum
Verein
erfolgt
eine
datenschutzrechtliche
Unterrichtung
des
Mitglieds
gemäß
Art.
13
Abs.
1
und
Abs.
2
DS-GVO.
Der
Verein
darf
beim
Vereinseintritt
alle
Daten
erheben
(Aufnahmeantrag
bzw.
Beitrittserklärung),
die
zur
Verfolgung
der
Vereinsziele
und
für
die
Betreuung
und
Verwaltung
der
Mitglieder
erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für
die
Nutzung
von
personenbezogenen
Daten
sowie
auch
von
Fotos
im
Rahmen
der
Pressearbeit
in
den
Print-
und
Online-Medien
(Vereinshomepage)
wird
bei
Bedarf
eine
separate Einwilligung eingeholt.
3. Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
•
Vor- und Zuname
•
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
•
Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
•
Geburtsdatum
•
Bankverbindung (bei Einwilligung zum SEPA-Lastschriftmandat)
•
Datum des Eintritts
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die
personenbezogenen
Originaldaten
werden
auf
Papier
in
einem
separaten
Ordner
abgelegt
der
durch
organisatorische
Maßnahmen
vor
einem
unberechtigten
Zugriff
Dritter
geschützt ist.
Zusätzlich
werden
die
Daten
in
einem
EDV-System
gespeichert,
welches
durch
technische
und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige
Informationen
und
Informationen
über
Nichtmitglieder
werden
von
dem
Verein
intern
nur
erhoben
und
verarbeitet,
wenn
sie
zur
Erfüllung
des
Vereinszweckes
nützlich
sind
und
keine
Anhaltspunkte
bestehen,
dass
die
betroffene
Person
ein
schutzwürdiges
Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
4. Austritt aus dem Verein
Beim
Austritt
von
Mitgliedern
werden
alle
Papier-basierten
Daten
archiviert.
Die
archivierten
Daten
werden
ebenfalls
durch
geeignete
organisatorische
Maßnahmen
vor
der
Kenntnisnahme
Dritter
geschützt.
Die
archivierten
Daten
dürfen
ebenfalls
nur
zu
vereins-
bzw.
verbandsinternen
Zwecken
verwendet
werden.
Archivierte
Daten
des
austretenden
Mitglieds,
die
die
Kassenverwaltung
des
Vereins
betreffen,
werden
gemäß
den
steuergesetzlichen
Bestimmungen
bis
zu
zehn
Kalenderjahre
ab
der
Wirksamkeit
des
Austritts durch den Verein aufbewahrt.
Elektronische Daten werden innerhalb eines Jahres nach Austritt des Mitglieds gelöscht.
5. Pressearbeit
Der
Verein
informiert
gelegentlich
über
die
Tagespresse
(z.B.
Schwäbische
Zeitung,
Informationsblatt
der
Mettenberger
Ortsverwaltung
oder
in
Zeitschriften
von
Umweltschutzverbänden)
oder
über
die
Vereinshomepage
über
Aktionen
des
Vereins.
Dabei
können Fotos und/oder Namen von Vereins-mitgliedern verwendet werden.
Das
einzelne
Mitglied
kann
jederzeit
gegenüber
dem
Vorstand
einer
solchen
Veröffentlichung
widersprechen.
Im
Falle
des
Widerspruches
unterbleiben
in
Bezug
auf
das
widersprechende
Mitglied
weitere
Veröffentlichungen.
Personenbezogene
Daten
des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
6. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der
Vorstand
macht
besondere
Ereignisse
des
Vereinslebens,
insbesondere
Ehrungen
sowie
Feierlichkeiten
bei
Vereinsversammlungen
bekannt.
Dabei
können
personenbezogene
Mitgliederdaten
genannt
werden.
Das
einzelne
Mitglied
kann
jederzeit
gegenüber
dem
Vorstand
einer
solchen
Bekanntgabe
widersprechen.
Im
Falle
des
Widerspruches
unterbleibt
in
Bezug
auf
das
widersprechende
Mitglied
eine
weitere
Erwähnung
von
personenbezogenen
Daten, wie z.B. Eintrittsjahr.
Mitgliederverzeichnisse
werden
nur
an
Vorstandsmitglieder
und
sonstige
Mitglieder
ausgehändigt,
die
im
Verein
nach
Satzung
und/oder
Geschäftsordnung
eine
besondere
Funktion
ausüben,
welche
die
Kenntnis
der
Mitgliederdaten
erfordert.
Dies
sind
außer
dem
Vorsitzenden
und
dessen
Stellvertreter:
der
Kassierer,
der
auch
für
die
Mitgliederverwaltung
zuständig
ist,
sowie
die
Schriftführerin.
Macht
ein
Mitglied
geltend,
dass
er
die
Mitgliederliste
zur
Wahrnehmung
seiner
satzungsmäßigen
Rechte
benötigt,
händigt
der
Verantwortlich
für
die
Mitgliederverwaltung
die
Liste
nur
gegen
die
schriftliche
Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
7. Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als
Aufsichtsbehörde
für
die
Einreichung
von
Beschwerden
der
Betroffenen
zum
Datenschutz
steht
der
Landesbeauftragte
für
Datenschutz
und
Informationssicherheit
Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die Beschwerde kann online unter
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
eingereicht werden.
Josef Weber (1. Vorsitzende) Joachim Zeller (2. Vorsitzende)